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Nachfolgende Prozedur regelt die Verwendung


Inhaltsverzeichnis
0.0 Allgemeines
1.0 Beschreibung der Anweisung

0.0 Allgemeines

0.1 Marke
Der Name AirCert und das Logo AirCert sind eine eingetragene und geschützte Wort-/Bildmarke. Die Marke ist registriert beim Deutschen Patent- und Markenamt mit der Registriernummer 302010025391.

0.2 Zweck
Beschreibung der Verwendung von Akkrediterungszeichen und eigenem Logo, Zertifizierungszeichen

0.3 Geltungsbereich
Zertifizierungsstelle und alle AirCert-Zertifizierungsverfahren

0.4 Mitgeltende Dokumente
EN ISO/IEC 17021
DAkks Zeichensatzung
83-SD-003 Ausgabe 1 SymbolVO (BGBL 1 S. 3870)

1.0 Beschreibung des Verfahrens
1.1 Logos der DAkkS
Die Verwendung des Logos der DAkkS oder kombinierten Logos mit dem Logo der DAkkS, richtet sich nach dem Mitgeltenden Dokument DAkks SymbolVO 83-SD-003 Ausgabe 1 BGBL 1 S. 3870.

1.2 Verwendung des AirCert-Logos


Zeichenbenutzer
Zeichenbenutzer sind die von AirCert zertifizierten Kunden.

Recht zur Zeichenbenutzung
AirCert gestattet den Zeichenbenutzern nach Maßgabe der Bestimmungen des Vertrages zur Zertifizerung, Re-Zertifizierung und Überwachung einer Organisation nebst dazugehörigen Dokumenten (insbesondere dieser Anweisung) die Benutzung des AirCert-Logos.
Der Benutzer muss sicherstellen, dass

Der Benutzer ist für die Benutzung des Zeichens verantwortlich.
Der Benutzer muss bei Verwendung des Zeichens auf den Inhalt der Zertifizierungsurkunde und der Urkundennummer hinweisen.

Zeichendesign
Das Zeichen darf nur in der obigen Form und Farbgestaltung verwendet werden. Eine Verwendung in schwarz/weißer Darstellung ist ebenfalls möglich.

Benutzung der Zertifizerungsurkunden
Die Zertifizierungsurkunden der AirCert dürfen in geschäftlich genutztem Material nicht ausschnittsweise wiedergegeben werden sofern keine Regelungen hierzu vereinbart wurden.

Verlust des Nutzungsrechts des Zeichens
In folgenden Fällen verliert der Benutzer das Recht auf die Zeichennutzung: